Informationen zur Durchführung von Schwingfesten
Seit einigen Wochen sorgt das Corona-Virus für Schlagzeilen. Wie Du in der Zwischenzeit aus den Medien erfahren hast, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wegen der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Virus Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Einzelne Kantone haben ausserdem weitergehende Vorgaben erlassen, welche ebenfalls umgesetzt werden müssen.
In nächster Zeit werden einige Anlässe durchgeführt. Die Klubs bzw. die jeweiligen OK's müssen umgehend mit den kantonalen Behörden Kontakt aufnehmen und klären, ob ein Anlass durchgeführt werden kann oder nicht.
Diese Vorgaben gelten so lange, bis das BAG bzw. die Kantone diese aufheben, mindestens aber bis zum 15. März 2020.
Update vom 04. März 2020: Veranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben verboten. Für Veranstaltungen ab 150 Personen muss eine Risikoabwägung mit dem Kanton erstellt werden (Hotline). Für Anlässe mit weniger als 150 Personen gilt die Eigenverantwortung. Die Personenanzahl setzt sich aus allen Personen welche am Anlass anwesend sind zusammen, inkl. Helfer/innen, Schwinger, usw.
Hotline Kanton Bern 0800 634 634